Barrierefreiheitserklärung

Die Am Fichtelsee Hotelbetriebsgesellschaft mbH setzt sich dafür ein, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern ständig die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die einschlägigen Barrierefreiheits-Standards an.

Status der Konformität

Diese Website ist teilweise konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA, aufgrund der nachstehend aufgeführten Ausnahmen.

Die Am Fichtelsee Hotelbetriebsgesellschaft mbH bemüht sich ständig um die Verbesserung der Zugänglichkeit ihrer Website und ihrer Dienste. Wir sind überzeugt, dass dies unsere kollektive moralische Verpflichtung ist, eine nahtlose, zugängliche und ungehinderte Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen (WCAG 2.1):

    • Drittanbieter-Buchungsmodul: Das eingebundene Buchungsformular eines externen Anbieters erfüllt derzeit nicht alle Kriterien bezüglich Tastaturbedienbarkeit und Kontrastverhältnisse. Wir stehen in Kontakt mit dem Anbieter zur Behebung dieser Mängel.

    • Ältere Dokumente: Einige ältere PDF-Dokumente (vor 2024) wurden nicht barrierefrei aufbereitet und enthalten keine Textalternativen. Wir arbeiten daran, die wichtigsten Dokumente zu ersetzen oder zu konvertieren.

Wir können diese Erklärung von Zeit zu Zeit überarbeiten, um Verbesserungen oder Änderungen an unseren Barrierefreiheitspraktiken zu berücksichtigen.

Feedback

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie auf unserer Website auf Zugänglichkeitsbarrieren stoßen:

E-Mail: info@am-fichtelsee.de

Wir versuchen, innerhalb von 3-5 Werktagen auf Rückmeldungen zu reagieren.

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.

Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsstelle

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre Mitteilung nicht zufriedenstellend beantwortet haben, oder wenn Sie durch die fehlende Barrierefreiheit benachteiligt werden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständige Durchsetzungsstelle in Bayern: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München E-Mail: bitv@bayern.de Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren (nach Behindertengleichstellungsgesetz – BGG): Sollte auch nach der Kontaktaufnahme mit der Durchsetzungsstelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten.

Schlichtungsstelle BGG: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de